Wir haben in der letzten Woche eine Anfrage über unseren MacHelp bekommen, die auch uns einiges an Kopfzerbrechen bereitet hat. Florian H. hat uns nämlich einen Screenshot des iPhone 4 seines Kindes zukommen lassen, bei dem in den Einstellungen der iCloud. u. auch FaceTime-Button als nicht aktiv bzw. als nicht wählbar dargestellt wurden.

Nach einiger Zeit des Herumprobierens und Recherchen im  Internet sind wir auf die Lösung des Problems gekommen. Wenn man quasi als Kindersicherung beim iPhone die Einschränkungen aktiviert und dort den Menüpunkt “Veränderungen des Accounts” deaktiviert hat, wird auch die Funktion der iCloud unterbunden, da bei einem möglichen Zugriff auf die iCloud auch eventuell Einstellungen oder Daten verändert bzw. gelöscht werden könnten. Es bleibt natürlich die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, ob dies dem Nachwuchs ermöglicht wird, oder eben nicht.

 

Der Unterhaltungsindustrie sind Video-Mitschnitte bei Konzerten oder Live-Veranstaltungen schon lange ein Dorn im Auge. Oft können dann diese über Youtube kostenlos genossen werden, aber natürlich nicht in der hohen Qualität, die es vom Künstler bzw. vom jeweiligen Label dann zu kaufen gibt. Smartphones mit ihren immer besseren Video-Funktionen verursachen in den Augen der Unterhaltungsindustrie einen großen Schaden.

Laut einem Bericht der renommierten britischen Times, will zumindest Apple der Unterhaltungsindustrie entgegenkommen. Demnach wurde vom Unternehmen in Kalifornien bereits vor 18 Monaten ein Patent beantragt, wonach ein Infrarotsignal von der Bühne aus soll ein Signal an iPhones senden soll, das dann die Kameras für die Dauer des Konzerts lahmlegt. Kein Scherz! Alle übrigen Funktionen des Geräts sollen nicht beeinträchtigt werden.

Nun bedeutet der Patentantrag nicht, dass die Technologie auch umgesetzt bzw. weiterentwickelt wird. Sehr viele derartige Ideen verschwinden wieder in der Schublade. Allerdings hat Apple erst vor kurzem mit “iCloud” einen Dienst vorgestellt, bei dem User ihre Musik, egal aus welcher Quelle sie stammt, über Apple online reproduzieren können. In wahrscheinlich vielen Fällen kommt das einer Legalisierung von Raubkopien gleich. Bildquelle: (c) REUTERS – Yuriko Nakao